Beurkundungen

Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
  • Unterhaltsverpflichtung
  • Betreuungsunterhalt
  • Volljährigenunterhalt

Die Beurkundungen sind kostenlos. Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltsverpflichtungen
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Bitte vereinbaren Sie vorher auf jeden Fall mit uns einen Termin für die Beurkundung