Beurkundungen
Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
- Unterhaltsverpflichtung
- Betreuungsunterhalt
- Volljährigenunterhalt
Die Beurkundungen sind kostenlos. Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltsverpflichtungen
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
Bitte vereinbaren Sie vorher auf jeden Fall mit uns einen Termin für die Beurkundung