Pflegschaften
Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht in allen Lebensbereichen ausüben können, dann kann das Jugendamt durch einen gerichtlichen Beschluss für einzelne Aufgaben zum Pfleger eines Kindes bestellt werden. Für die vom Gericht festgelegten Bereiche ist das Jugendamt der gesetzliche Vertreter des Kindes.