Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
juhis, jgh
Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) ist ein Angebot des Jugendamtes durch Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen.
Es richtet sich an straffällige (oder beschuldigte) …
- Jugendliche (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre) und deren Eltern bzw.
- Heranwachsende (zur Tatzeit 18 - 20 Jahre)
In Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende wird die Jugendhilfe im Strafverfahren automatisch herangezogen. Sie bleibt während des gesamten Verfahrens beteiligt.
Aufgaben/ Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren sind z.B.
- sie berät und informiert junge Menschen - auch schon vor einer Vernehmung bei der Polizei,
- sie arbeitet vertraulich und unabhängig von Polizei oder Justiz,
- sie begleitet den jungen Menschen im gesamten Verfahren und vermittelt zwischen dem jungen Menschen, der Jugendstaatsanwaltschaft und dem Jugendgericht,
- sie berichtet der Jugendstaatsanwaltschaft bzw. dem Jugendgericht über die bisherige Entwicklung des jungen Menschen und macht einen Vorschlag zur Beendigung des Verfahrens.
Auftragsgrundlagen sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Über die Ausgestaltung des Auftrags entscheidet die Jugendhilfe im Strafverfahren nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. Das Angebot ist kostenlos.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren erreichen Sie in folgenden Dienststellen/Büros:
(Termine nach Vereinbarung)
Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe
Herr Günther, Tel.: 0 45 31 / 160 - 14 97
Frau Birnbaum-Thiedemann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 16 16
Gerhardstraße 8, 22926 Ahrensburg
(in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes - Klingelknopf "Kreis Stormarn")
Frau Stöhr, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 67
Herr Gesthüsen, Tel.: 0 45 31 / 160 - 13 15
Biedenkamp 1a, 21509 Glinde
(in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes)
Frau Engelmann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 37
oder über das Geschäftszimmer:
Kreis Stormarn
Fachdienst Soziale Dienste
- Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren -
23840 Bad Oldesloe
Tel.: 0 45 31 / 160 - 13 32
Fax: 0 45 31 / 160 - 16 24