Jugendhilfeplanung
Die Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist nach § 71 SGB VIII durch den Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung wahrzunehmen.
Für weitergehende Informationen zur Jugendhilfeplanung im Kreis Stormarn setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Krannich in Verbindung. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn hat für die Vorbereitung der jugendhilfeplanerischen Themen und Fragestellungen insgesamt drei Fachplanungsgruppen eingerichtet, die durch Frau Krannich geleitet werden.
Folgende Aufgabenbereiche sind den Fachplanungsgruppen zugewiesen:
Fachplanungsgruppe I
§§ 11–15 SGB VIII – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Fachplanungsgruppe II
§§ 22–26 SGB VIII – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Fachplanungsgruppe III
§§ 16–21 SGB VIII Förderung in der Erziehung der Familie
§§ 27–42 SGB VIII Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII