Hilfe zur Pflege ambulant (in der Häuslichkeit)

Was ist Hilfe zur Pflege ambulant (in der Häuslichkeit)?

Die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege ambulant“ ist eine Unterstützung für Menschen, die zu Hause leben und einen Pflegegrad haben. Wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr in der Lage ist, die Versorgung in den eigenen vier Wänden finanziell sicher zu stellen, kann diese Sozialhilfeleistung helfen.

Die Unterstützung kann in verschiedenen Formen erfolgen, zum Beispiel durch:

  • Hilfe bei der Pflege (z.B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation)
  • Hilfe im Alltag (z.B. Unterstützung bei der Orientierung, Organisation von Terminen)
  • Hilfe im Haushalt (z.B. Wohnungsreinigung, Vorbereitung der Mahlzeiten, Einkaufen)

Zusätzlich kann eine finanzielle Unterstützung für Leistungen einer Tagespflege erfolgen.

Der Kreis Stormarn übernimmt dann einen Teil der Kosten, je nachdem, wie viel die betroffene Person selbst zahlen kann. Wichtig ist, dass der Kreis Stormarn lediglich bei der Finanzierung der Unterstützungsleistung helfen kann. Die pflegerischen Leistungen kann der Kreis Stormarn nicht erbringen.

Wer ist für meinen Antrag zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich bei der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem aktuellen Wohnort.

Leben Sie also im Kreis Stormarn und sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um die pflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen, dann sind wir für Ihren Antrag zuständig. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen von dieser Regel: Leben Sie in einer betreuten Wohnanlage oder einer Pflegewohngemeinschaft, ist der Kreis zuständig, in dem Sie zuvor gelebt haben. Den Antrag finden Sie auf dieser Website.

Die Fallverteilung im Fachdienst Hilfe zur Pflege richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Auf dieser Seite finden Sie so die Person, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.

Haben Sie noch weitere Fragen?

War die von Ihnen gewünschte Unterstützungsform in der Aufzählung nicht dabei? Ist für Sie noch etwas unklar? Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu weitergehenden und individuellen Hilfsmöglichkeiten. Schauen Sie einfach rechts auf dieser Website nach Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem zuständigen Ansprechpartner.

Leistungen:

Anträge und Dokumente: