Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege
Der Fachdienst Hilfe zur Pflege ist auf der Grundlage der vielfältigen Sozialgesetzgebung der kompetente Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürgern in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
- Hilfe zur Pflege ambulant (in der Häuslichkeit)
- Hilfe zur Pflege stationär (im Pflegeheim)
- Investitionskostenzuschüsse (Tagespflege und ambulante Pflegedienste)
- Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz und Blindenhilfe
- Pflegeplanung
- Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen
- Unterhalt, Überleitung von Ansprüchen, Kostenersatz und Darlehen
- Widerspruchsangelegenheiten
- Pflegestützpunkt im Kreis Stormarn