Hilfe zur Pflege stationär (im Pflegeheim)
Was ist Hilfe zur Pflege stationär (im Pflegeheim)?
Die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege stationär“ ist eine Unterstützung für Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder hohem Alter nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und daher in einer Pflegeeinrichtung (Altenheim oder Pflegeheim) leben müssen.
Wenn jemand in einem Pflegeheim lebt und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann die Hilfe zur Pflege stationär beantragt werden. Das bedeutet, dass der Kreis Stormarn einen Teil der Kosten übernimmt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Die Höhe der Unterstützung hängt von den persönlichen finanziellen Verhältnissen ab.
Sozialhilfe wird immer nur nachrangig gewährt. Von Amts wegen prüfen wir deshalb bei jedem Antrag auch, ob ein Anspruch auf Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz Schleswig-Holstein besteht. Dieser könnte den Sozialhilfeanspruch z.B. mindern.
Sie müssen für Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld also nur einen Antrag ausfüllen, den Sie hier auf unserer Website finden.
Wer ist für meinen Antrag zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich bei der stationären Hilfe zur Pflege nach dem gewöhnlichen Aufenthalt vor der erstmaligen Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim oder Krankenhaus).
Haben Sie also bevor Sie in eine Pflegeeinrichtung gekommen sind, im Kreis Stormarn gelebt, dann sind wir für Ihren Antrag zuständig. Haben Sie aber beispielsweise in Hamburg gelebt und ziehen nun in eine Pflegeeinrichtung im Kreis Stormarn, ist der zuständige Sozialhilfeträger in Hamburg für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.
Die Fallverteilung im Fachdienst Hilfe zur Pflege richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Auf dieser Seite finden Sie so die Person, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.
Haben Sie noch weitere Fragen?
War die von Ihnen gewünschte Unterstützungsform in der Aufzählung nicht dabei? Ist für Sie noch etwas unklar? Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu weitergehenden und individuellen Hilfsmöglichkeiten. Schauen Sie einfach rechts auf dieser Website nach Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Leistungen:
Anträge und Dokumente:
- Antrag auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld
- Antrag auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld - Anlage 1: Entbindung von der Schweigepflicht
- Antrag auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld - Anlage 2: Immobilien
- Antrag auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld - Checkliste
- Antrag auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld - Hinweise zur Datenverarbeitung